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Zweck:
Die Gesellschaft bezweckt die Umsetzung der Totalrevision der Tierzuchtverordnung im Rahmen der Agrarpolitik AP22+, die vom Bundesrat beschlossen wurde und die Zuchtprogramme in den Mittelpunkt der Priorität stellt. Die Gesellschaft gewährleistet die Vertretung der Zuchtprogramme der Pferderasse "Haflinger" in der Schweiz durch die fünf Hauptsektionen der Zuchtbücher (HB) (fünf Sektionen, deren Gattungsname Haflinger ist). Die Sektionen sind: 1) AAG-Txx (Gestuetszucht), die das Zuchtprogramm des HB, HPT vertritt; 2) AAP-Tha (Gruppe Tha), die das Zuchtprogramm des HB, HPT vertritt; 3) BCP, die das Zuchtprogramm des HB, A.N.A.C.R.Ha.I vertritt; 4) CXP, die das Zuchtprogramm des HB, F.N. vertritt, das zur Rasse gehört; 5) CX-R, die das Zuchtprogramm des HB, F.N. vertritt, das nicht zur Rasse gehört, nicht-rassische Sektion: CX-R, Register, das nicht zur Ersteintragung und Zuteilung der "Universal Equine Life Number" (UELN alphanumerisch Land (CH): 756, Rasse (Haflinger): 016, Sektion (andere), Sequenznummer des Fohlens, Geburtsjahr; Klassifizierung in den Organisationen der Ursprungszuchtbücher in der zentralen Datenbank, jederzeit einsehbar auf www.duzb.ch/hbz; Ausstellung des "Certificate of Origin" der Sektionen der Ursprungszuchtbücher (HB); Beratung und Vermittlung der Zuchtfohlen (Pferde) an die Mitglieder gehört. Die Gesellschaft kann auch alle Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobilientransaktionen durchführen, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) unterliegen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften allgemein übernehmen, alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Filialen eröffnen oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland schaffen.
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